Informationen zur Theorieprüfung
Bitte beachten Sie, dass zwischen der Anmeldung und dem Prüfungstermin mit einer Wartefrist von ca. vier Wochen zu rechnen ist!
Die Theorieprüfungen werden ausschliesslich mittels CUT (Computer-Unterstützte-Theorieprüfung) abgenommen. Die Theorieprüfungen werden in den Verkehrsprüfzentren / Aussenstellen der jeweiligen Kantone durchgeführt.
Die Theorieprüfung ist in drei Bereiche aufgeteilt:
- Vereinfachte Theorieprüfung der Spezialkategorien F / G / M
- Basistheorieprüfung der Kategorien A1 / A / B1 / B
- Zusatztheorieprüfung (ZT) der Kategorien C1 / D1 / C / D / CZV
Prüfungsanforderungen
Eine bestandene Basistheorieprüfung ist Voraussetzung für den Erhalt des Lernfahrausweises und zum Besuch des Verkehrskunde-Unterrichts sowie für Motorradfahrer/innen zusätzlich zum Besuch der praktischen Grundschulung. Die Basistheorie besteht aus 50 Fragen. Zu jeder Frage gibt es eine, teilweise auch zwei richtige Antworten. Die Prüfung ist bestanden, wenn bei einem Maximum von 140 Punkten deren 126 erreicht werden => max. 14 Fehler.
Bewerber/innen um den Führerausweis der Kategorie C und D sowie der Unterkategorien C1 und D1 werden ausserdem über spezielle Kenntnisse gemäss Verkehrszulassungsverordnung Anhang 11 geprüft.
Alle Fragen sind mit Bildern versehen (es gibt keine reinen Textfragen). Bei den Kategorien C und D müssen von 40 Fragen deren 36 richtig beantwortet werden, damit die Prüfung als bestanden gilt => max. 4 Fehler.
Bei den Unterkategorien C1 und D1 müssen von 30 Fragen deren 27 richtig beantwortet werden, damit die Prüfung als bestanden gilt => max. 3 Fehler.
Bewerber/innen um den Führerausweis der Spezialkategorien F und G haben eine den Eigenarten der Fahrzeugkategorien angepasste, vereinfachte Theorieprüfung abzulegen. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 36 von 40 Fragen richtig beantwortet werden => max. 4 Fehler.
Bewerber/innen um den Führerausweis der Spezialkategorie M haben ebenfalls eine der Eigenart dieser Fahrzeugkategorie angepasste, vereinfachte Basistheorieprüfung abzulegen. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 27 der 30 Fragen richtig beantwortet sind => max. 3 Fehler.
Gültigkeitsdauer und Übertragbarkeit der Theorieprüfung
Die Theorieprüfung verfällt nach zwei Jahren, sofern der/die Bewerber/in nicht bereits im Besitze des Führerausweises einer anderen Kategorie oder Unterkategorie ist, welche die gleiche Theorieprüfung voraussetzt.
Bewirbt sich der/die Inhaber/in eines gültigen Lernfahrausweises (z.B. Unterkategorie A1) um eine weitere Kategorie (z.B. Kat. B), so wird die Theorieprüfung auf diese Kategorie übertragen, sofern das Prüfungsdatum nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt.
Zwischen der Anmeldung und dem Prüfungstermin muss mit einer Wartefrist von 3 - 4 Wochen gerechnet werden. Auch dies ist kantonal unterschiedlich.
An der theoretischen Führerprüfung wird festgestellt, ob der / die BewerberIn die Verkehrsvorschriften kennt sowie Kenntnisse aus dem Nothelferkurs mitbringt.
An der Zusatztheorieprüfung der Kategorien C / C1 / D / D1 wird festgestellt ob der / die BewerberIn die einschlägigen Regeln der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) kennt und zudem über technische Kenntnisse der Fahrzeuge und ihrer Ausrüstung mitbringt.
Die Prüfungsgebühren variereren je nach Kanton.